Für welche Hunde?
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neu an- oder umgemeldete Hunde, die ab dem 12. Lebensmonat ein Gewicht von 20 kg und/oder eine Widerristhöhe von 40 cm erreichen
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bei der Anmeldung jünger als 8 Jahre
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spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Tosa Inu oder American Pit Bull Terrier
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Die Prüfung ist zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat zu absolvieren, ist der Hund bei der Anmeldung schon älter als 12 Monate, ist die Frist 6 Monate
Verpflichtende Inhalte:
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Unbefangenheitsprüfung
- Chip ablesen
der Hund darf weder unangemessen aggressives noch ängstliches Verhalten zeigen -
Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund
- Augen, Ohren, Zähne, Pfoten müssen kontrolliert werden -
Prüfungsteil im Verkehr
- Begegnung mit einer Personengruppe (6 Personen)
- Begegnung mit einem Radfahrer
- Begegnung mit einem vorbeifahrenden Auto
- Begegnung mit einem Jogger
- Begegnung mit einem Hund
- Begegnung mit einem Nordic-Walker
- Begegnung mit einer Person mit Kinderwagen -
muss im öffentlichen Ort stattfinden, der Hund muss sich in allen Situationen
neutral zeigen
Alltagstauglichkeitsprüfung
nach dem neuen OÖ Hundehaltegesetz vom 1.12.2024
Alle großen Hunde und spezielle Rassen haben ab dem 1.12.2024 eine verpflichtende Alltagsprüfung zu absolvieren.

Vorbereitend kann gerne eine Einzelstunde gebucht werden.